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Zum Master-Studium zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten mit folgenden Qualifikationen:
Fachhochschul-Bachelor oder Fachhochschul-Diplom in Allgemeine Soziale Arbeit, Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziokulturelle Animation, mit einer Gesamtbewertung von mindestens der Note 5 oder bestandener Aufnahmeprüfung.
Bachelor oder Diplom in Sozialarbeit und Sozialpolitik, Erziehungswissenschaften/Pädagogik, Ethnologie/Sozialanthropologie, Gender Studies/Geschlechterforschung, Kommunikations- und Medienwissenschaften, Kulturanthropologie/Populäre Kulturen, Politikwissenschaften, Psychologie, Soziologie, mit einem Nachweis über 1500 Stunden Erfahrung in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit und nach bestandener Aufnahmeprüfung.
Bachelor oder Diplom in einer anderen Disziplin die nicht aufgeführt ist, mit einem Nachweis von mindestens 3 Jahren Erfahrung und einer aktuellen Tätigkeit in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit, aktuell in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit tätig sind, nach bestandener Aufnahmeprüfung und unter der Auflage der Belegung von ausgewählten Modulen aus dem Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit.
Der Nachweis ausserordentlicher Leistungen (namentlich abgeschlossene hochschulische/universitäre Weiterbildungen, mehrmonatige Arbeitstätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit im Ausland, wissenschaftliche Publikationen in Fachzeitschriften oder ausgewiesene Führungserfahrung) kann als Ersatz bzw. Äquivalent zur Aufnahmeprüfung anerkannt werden. Studienplatzbewerberinnen und -bewerber nicht deutscher Muttersprache haben den Nachweis aktiver Sprachkenntnisse auf Niveau C1 zu erbringen.
Anmeldungen werden laufend entgegengenommen. Studienbeginn im Februar und September möglich. |